Pflanzentauschbörse auf dem Gelände des Kleingarten-Vereins.
Der Kleingartenverein Gersthofen, der Umweltstammtisch und der Bund Naturschutz Gersthofen organisierten dieses Jahr wieder eine Pflanzentauschbörse in Gersthofen. Sie findet auf dem Gelände des Kleingartenvereins (Laubenweg) am 10. Mai 2025 von 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr statt. Es sind alle Gersthofer Bürger die Pflanzen übrighaben, eingeladen zu kommen. Es werden Pflanzen getauscht, man kann mit anderem Gärtnern Fachsimpeln oder auch nur sich informieren. Auch sorgte der Kleingartenverein wieder für Getränke und Tische. Man beschloss letztes Jahr, da diese Tauschbörse 2024 ein Erfolg war, werden wir Sie auch in Zukunft weiter zu führen. Wir freuen uns auf euer kommen!
Um einen Kleingarten in Gersthofen zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Ihr Wohnsitz muss in Gersthofen - Stadt sein.
Sie müssen Mitglied im Kleingartenverein Gersthofen sein und auf der Bewerberliste stehen.
Wichtige Mitteilung
Als Zaunmaterial sind zugelassen: Maschendraht und lebende Hecken. Stacheldraht ist verboten. Höhe der Innenzäune höchstens 1,20 m, bei Zwischenzäunen 1,00 m. Letztere können auch ganz entfallen. Hecken dürfen oben höchstens 40 cm breit sein.
Dies wird bei den nächsten Begehungen kontrolliert.
Heckenschnitt:
Die Hecken dürfen von: 01.03. bis zum 23.06. nicht geschnitten werden. Dies laut Bund Naturschutz die Vogelbrut Zeit. Ab 23.06. dürfen die Hecken den normalen Form- und Zierschnitt, das bedeutet sie dürfen zurückgeschnitten (2m Höhe) und in Form geschnitten werden.
Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Paragraf 39, Absatz 5 geregelt: Deutschlandweit dürfen demnach zwischen dem 1. März und dem 30. September keine "Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze" abgeschnitten bzw. "auf den Stock" gesetzt werden.
Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Das heißt, wenn Sie Ihre Hecken vor dem 1. Oktober abschneiden oder roden, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Pools und Trampoline:
Trampoline und Pools dürfen während des Sommers genutzt werden, müssen aber bis 30. September wieder komplett abgebaut werden. Bei nicht Einhaltung erfolgt eine Abmahnung und dann die Kündigung.
gez. A. Zießow